Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zur „Woche des Zeitunglesens“

 

1. Veranstalter und allgemeine Bedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels sind der Verband Österreichischer Zeitungen (kurz VÖZ) und die Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser.

Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und an keine Kaufverpflichtung gebunden. Mit der Teilnahme erkennt der:die Teilnehmer:in diese Bedingungen ausdrücklich an.

Das Gewinnspiel findet vom 17. bis 23. Februar 2025 statt. Einsendeschluss ist der 23. Februar 2025, 23:59 Uhr. Die Gewinnerermittlung erfolgt durch eine Ziehung. Die Gewinner:innen werden nach der Verlosung mittels E-Mail benachrichtigt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.

 

2. Teilnahmeberechtigung und -modalitäten

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede natürliche Person kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen (es kann nicht mehrfach teilgenommen werden, um Gewinnchancen zu steigern).

Die Teilnahme ist möglich durch:

Online-Teilnahme auf [https://zeitungen-magazine.at/teilnahmeformular/].

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zu korrekten Angaben. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, fehlerhafte Kontaktdaten (z. B. falsche E-Mail-Adresse) zu korrigieren. Nachteile durch fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten der Teilnehmer:innen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Personen insb. bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen auszuschließen. Automatisierte Teilnahmeversuche oder Masseneintragungen durch Gewinnspiel-Anbieter sind untersagt.

 

3. Gewinne und Gewinnabwicklung

Unter allen Teilnehmer:innen (online-Einreichungen) werden 15 Gewinne verlost.

Ein Gewinn beinhaltet ein Frühstück für zwei Personen in einem teilnehmenden Wiener Kaffeehaus sowie ein Drei-Monats-Abonnement (print und digital) einer teilnehmenden Zeitung oder eines Magazins.[1], [2]

Die Auswahl/Zuordnung des Zeitungs- oder Magazinabonnements sowie des Kaffeehauses erfolgt per Los. Es besteht kein Anspruch auf ein Frühstück in einem bestimmten Kaffeehaus oder ein Zeitungsabonnement einer bestimmten Zeitung oder Magazins. Die Gewinner:innen werden per Zufall unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgelost.

 

4. Datenschutz und Haftung

Bei der Teilnahme bzw. Anmeldung werden seitens der Veranstalter folgende Daten über den:die Teilnehmer:in erhoben: Stamm- und Kontaktdaten (Titel, Vorname, Nachname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum).

 

Die Veranstalter speichern die Daten so lange in personenbezogener Form, bis das Gewinnspiel durch die Ermittlung und Verständigung des:der Gewinner:in abgeschlossen ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen von Gewinnspielen ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die Gewinnspielabwicklung genutzt und nach dessen Abschluss gelöscht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zur Gewinnabwicklung (z.B. für das Zeitungs- oder Magazinabonnement oder Logistikunternehmen für den Versand). Ist es daher für die Zusendung bzw. Bereitstellung des Gewinns erforderlich ist, werden die notwendigen Kontaktdaten der Gewinner:innen an den jeweiligen aus der Gewinnspielbeschreibung ersichtlichen Partner und/oder an das mit dem Versand bzw. mit der Bereitstellung des Preises betraute Unternehmen übermittelt. Eine weitergehende Nutzung oder Speicherung für Werbezwecke findet nicht statt.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für technische Probleme oder Manipulationen, die den Ablauf des Gewinnspiels beeinflussen könnten. Sie behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

 

5. Schlussbestimmungen

Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar (Gerichtsstand ist Wien). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

[1]Die teilnehmenden Kaffeehäuser sowie Zeitungen/Magazine sind unter https://zeitungen-magazine.at/ abrufbar.

[2]Die Drei-Monats-Abonnements können nicht auf bestehende Abonnements angerechnet werden und enden automatisch nach drei Monaten.

Jetzt am Gewinnspiel teilnehmen!
Die Woche des Zeitunglesens,
17. bis 23. Februar 2025